Mitglieder der Unfallkasse Brandenburg

Die Unfallkasse Brandenburg ist der zuständige Unfallversicherungsträger für die Unternehmen und Einrichtungen des Landes Brandenburg sowie der brandenburgischen Städte, Gemeinden und Landkreise.

Hierzu gehören:

  • Ministerien und nachgeordnete Behörden des Landes (z.B. Polizeidienststellen, Schulämter, Finanzämter, Ämter für Forstwirtschaft usw.)
  • Gerichte, Staatsanwaltschaften
  • Sonstige Einrichtungen des Landes Brandenburg (z.B. Landesbetriebe, Justizvollzugsanstalten, Hochschulen usw.)
  • Verwaltungen der Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise
  • Sonstige Einrichtungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (z.B. Eigenbetriebe, Schulen, Kindertagesstätten, Bibliotheken, Bauhöfe) und andere Stellen, die für die Erfüllung kommunaltypischer Aufgaben zuständig sind. Ausgenommen sind allerdings landwirtschaftliche Unternehmen (u.a. Park- und Garten- sowie Friedhofspflege).

Darüber hinaus sind rechtlich selbstständige Unternehmen bei der Unfallkasse Brandenburg versichert, wenn die öffentliche Hand unmittelbar oder mittelbar überwiegend an dem Unternehmen beteiligt ist oder einen ausschlaggebenden Einfluss auf dessen Organe hat.

Die Unfallkasse Brandenburg ist auch zuständig für private Haushalte, Einrichtungen der Hilfeleistungsunternehmen und sonstige Versicherte, die aufgrund von Sondertatbeständen den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand zugewiesen wurden.

 

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