Pannenhelfer

Hat ein privater Kfz-Halter eine Fahrzeugpanne, ist er häufig auf fremde Hilfe angewiesen. Der Helfende steht dabei unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn er wie ein Beschäftigter für den Fahrzeughalter tätig wird. Versicherte Tätigkeiten in diesem Sinne sind z.B.:

  • die Beseitigung der Störung durch Reparatur
  • das Abschleppen des Fahrzeugs
  • das Absichern der Pannenstelle